Gerne berate ich Sie zum Thema Ohrakupunktur in meiner Naturheilpraxis Charlottenburg.
Die Ohrakupunktur geht auf den französischen Arzt Dr. Paul Nogier zurück. Die gesamte Anatomie des Menschen spiegelt sich in Form von Reflexzonen am Ohr wider. Nogier entdeckte, dass alle Punkte am Ohr sowohl diagnostisch als auch therapeutisch von Bedeutung sind.
Es besteht eine enge Beziehung der Ohrmuschel zum Gehirn und der dort befindlichen Nerven, welche das Gehirn und den Körper miteinander verbinden. Schmerzen können durch den "kurzen" Weg vom Ohr zum Gehirn ("Schmerzstrassen") besonders gut behandelt werden.
Liegen Störungen bestimmter Organsysteme vor, zeigen sich die betreffenden Punkte bei Abtastung des
Ohres oft empfindlich oder schmerzhaft. Über die Reizung dieser Reflexzonen- und Punkte lassen sich entsprechende Körperbereiche und Prozesse behandeln.
Besonders wirksam ist die Ohrakupunktur bei:
Schmerzen (chronische Schmerzzustände, Schmerzen in bestimmten Gelenken, neuralgische Schmerzen, Neuralgien, Kopfschmerzen ect.)
Funktionelle Störungen innerer Organe
wie Magen-Darmerkrankungen, chronische Bronchitis, Bluthochdruck oder auch allergische Erkrankungen.
Psychovegetative Störungen
wie Stress, Prüfungsangst oder Burn Out.
Behandlungsdauer
In der Regel verbleiben die Nadeln je nach Krankheitsbild 15min - 45 min im Ohr.
Bei geschwächten oder älteren Patienten erfolgen kürzere Behandlungszeiten.
Behandlungsintervalle
Akute Erkrankungen erfordern häufig 2-4 Behandlungen pro Woche.
Chronische Erkrankungen werden 1 x wöchentlich bis alle zwei Wochen behandelt.
Behandlungsserien
Sinnvoll sind Serien von 6 bis 10 Behandlungen.
Häufig tritt bereits nach der 3. bis 6. Behandlung eine Besserung der Beschwerden ein.
Kosten
Für Selbstzahler gestalten sich die Kosten der Ohrakupunktur wie folgt:
Erstanamnese: 80 Euro (beinhaltet Erstgespräch, Untersuchung,
diagnostische Erhebung mit dem elektronischen Punktsucher (siehe Abbildung oben), Behandlung mit Akupunktur.
Folgetermine: 65 Euro je nach Sitzungslänge in Abhängigkeit der
Indikation (beinhalten eine kürzere Anamnese, Akupunktur)
Die Abrechnung mit privaten Krankenkassen, Beihilfe oder Zusatzversicherung sind möglich. Abhängig vom Vertrag werden Leistungen zu großen Teilen oder auch komplett übernommen. Gesetzliche Krankenkassen zahlen die Behandlungskosten in der Regel nicht.